Regelung zur Annahme von Elektrogeräten in Deutschland

 Gesetzliche Grundlage:

Nach dem ElektroG (Umsetzung der EU-WEEE-Richtlinie) müssen Händler in Deutschland alte Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten zurücknehmen. Das gilt seit dem 1. Juli 2022 auch für Lebensmittelhändler und Discounter, sofern sie regelmäßig Elektroartikel anbieten und eine Ladenfläche von mindestens 800 m² haben. 


Kleingeräte (≤ 25 cm):

Diese müssen kostenlos und ohne Kauf eines neuen Geräts zurückgenommen werden. Beispiele: Toaster, Wasserkocher, Rasierer, Ladegeräte, kleine Küchenmaschinen, elektrische Zahnbürsten usw. 


Größere Geräte:

Hier gilt das 1:1-Prinzip: Händler müssen ein Altgerät nur dann kostenlos zurücknehmen, wenn ein vergleichbares neues Gerät dort gleichzeitig gekauft wird. 


Für wen gilt das?

Wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind (große Verkaufsfläche + regelmäßiges Angebot von Elektroartikeln). 

Das Gesetz unterscheidet nicht nach Händler-Marke — sondern nach Umsatzflächengröße und Elektronik-Sortiment. 


Praxis & Realwelt-Situation:

Rechtsprechung bestätigt: In Deutschland haben Gerichte entschieden, dass Discounter als auch andere Supermärkte ihre Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von kleinen Elektro-Altgeräten erfüllen müssen. Das gilt auch wenn Kunden dort nichts neu kaufen. 

Probleme in der Praxis:

Obwohl die Pflicht besteht, weisen Tests und Klagen (z. B. durch die Deutsche Umwelthilfe) darauf hin, dass die Rücknahme bei Discountern wie ALDI oder Lidl in manchen Filialen noch nicht immer korrekt umgesetzt wird. Mitarbeiter sind nicht immer entsprechend informiert oder nehmen Geräte nicht an, obwohl sie es müssten. 

Kurz zusammengefasst

Die Pflicht gilt für alle großen Discounter, ala LIDL, ALDI und Co.

Kleingeräte (≤ 25 cm) müssen kostenlos und unabhängig vom Neukauf angenommen werden. 

Größere Geräte (Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler etc.) nur im Tausch gegen ein vergleichbares neues Gerät. 

Gesetzliche Umsetzung in der Praxis kann regional variieren, aber die Pflicht besteht rechtlich.